Fachanwälte für Strafrecht — spezialisiert, engagiert, diskret.
Über die Kanzlei
Rechtsanwälte · Strafverteidiger PartG mbB
KANZLEI MÜLLER ist eine Partnerschaft spezialisierter Strafverteidiger mit Büros in München — bundesweit tätig im Medienstrafrecht, Pressestrafrecht, Internetstrafrecht und beim Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Unsere Schwerpunkte
Spezialisierte Strafverteidigung und präventive Beratung im Medienstrafrecht — von klassischen Printmedien bis zu Cybercrime und digitalem Persönlichkeitsrecht.
Schwerpunkt
Nicht selten versuchen Betroffene unliebsamer Medienberichte mit den Mitteln des Strafrechts auf die Berichterstattung einzuwirken. Die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen: vom Ermittlungsverfahren gegen Journalisten und Fotografen, Herausgeber und Verleger bis zur Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Privatwohnungen.
Strafverfolgungsbehörden und auch Gerichte vergessen allzu oft die verfassungsrechtliche Komponente ihrer Einwirkung auf eine freie und unreglementierte Berichterstattung (Berichterstatterprivileg). Als problematisch erweist sich auch die Garantenhaftung, die den verantwortlichen Redakteur in den Fokus der Strafverfolgung rückt.
Eine professionelle und engagierte Strafverteidigung ist notwendig, um die Interessen der Medienschaffenden zu wahren und insgesamt auch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zu verteidigen. Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Insbesondere Unternehmer und Prominente können Zielscheibe von Erpressungen, Nachstellungen durch Stalker oder höchst persönlichkeitsrechtsverletzenden Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen sein. Deren Veröffentlichung wäre geeignet, den Ruf sowie das öffentliche Ansehen der Person nachhaltig zu schädigen.
Die präventive Beratung im Medienstrafrecht ist essenziell — im Vorfeld der Berichterstattung sowie bei Projekten im Zusammenhang mit klassischen und digitalen Medien. Die komplexe Rechtsprechung macht es oft nicht leicht, zwischen noch zulässiger und unzulässiger Berichterstattung zu unterscheiden.
Nichts ist so unbezahlbar wie Ihre Freiheit und Ihren Ruf.
Schwerpunkt
Unter dem Begriff des Persönlichkeitsrechts verstehen Juristen eine Vielzahl an individuell ausgestalteten Aspekten des menschlichen Daseins. Diese reichen vom sog. Ehranspruch über das Namens- und Bildrecht bis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit insgesamt.
Dem Einzelnen wird das Recht gewährt, über sein Bild, das er nach außen abgeben will, selbst zu befinden. Jeder kann entscheiden, was er vor der Neugier seiner Mitmenschen schützen will und was er explizit und freiwillig preisgeben will. Gerade dieser zentrale Kernbereich individueller Lebensgestaltung ist heute nicht zuletzt wegen des rasanten digitalen Fortschritts neuartigen Gefahren ausgesetzt.
Schutz Ihres guten Rufes und Ihrer Identität gegen unzulässige Eingriffe durch Dritte, Medien und im Internet.
Schutz gegen unerlaubte Fotografie, Videoaufnahmen und deren Verbreitung — insbesondere im digitalen Raum.
Bekämpfung von Rufmord, Erpressung, Stalking und persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten im Internet.
Aktuelles
Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch. In der Regel können wir Ihnen einen Termin am selben oder nächsten Tag anbieten. In dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.
Diskretion ist unsere Maxime: Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.